DIN 33430

Ein Wort zur DIN 33430.

Im Juni 2002 wurde unter Mitarbeit der psychologischen Berufsverbände die DIN 33430 verabschiedet. Dieses Regelwerk hat die Qualitätssicherung und -optimierung in der berufsbezogenen psychologischen Diagnostik zur Aufgabe. Hierfür wurden Richtlinien formuliert, die sich auf den Prozess der Eignungsbeurteilung, auf die Anforderungsanalyse und auf die diagnostischen Verfahren sowie auf die Person des Diagnostikers beziehen.

Für Eignungsdiagnostiker, die hohen Qualitätsstandards verpflichtet sind, gehören die in der DIN 33430 formulierten Anforderungen seit jeher zu den Standards ihrer Berufsarbeit. Deshalb erfüllten die von S & F Personalpsychologie angebotenen Dienstleistungen und Produkte diese Richtlinien auch schon vor Verabschiedung der Norm.

Die DIN 33430 ist wie alle Regelwerke nicht in allen Punkten unumstritten. Für die Verwender eignungsdiagnostischer Verfahren bietet sie aber wichtige Anhaltspunkte und Orientierungsmöglichkeiten zur Beurteilung angebotener Instrumente, Strategien und Durchführungsstandards der Personalarbeit.

Wenn Sie Fragen zur DIN 33430 und ihrer Anwendung auf Auswahlverfahren und -prozesse in Ihrem Unternehmen haben, stehen wir gern als Ansprechpartner zur Verfügung.